Alle Leistungen der Beratungsstelle sind für Ratsuchende kostenfrei.
Die Beratungsstelle wird aus Mitteln des Landes, des Kreises und der Caritas finanziert.
Häufig gestellte Fragen
In den Beratungsstellen arbeiten Fachkräfte mit guten Studienabschlüssen in Psychologie, Heilpädagogik, Sozialpädagogik, Sozialarbeit und Erziehungswissenschaft. Sie sind durch Fortbildungen und therapeutische Zusatzausbildungen auf Elternberatung, Familienberatung, Familientherapie und Psychotherapie von Kindern und Jugendlichen spezialisiert.
Alle Mitarbeiter/innen der Beratungsstellen stehen unter Schweigepflicht. Weder Inhalte noch die Tatsache, dass jemand in der Beratungsstelle war, werden an andere weitergegeben. Die Notizen der Berater werden ca. 5 Jahre nach Abschluss der Beratung vernichtet, auf Wunsch auch sofort am Ende der Beratung.
In der Regel kann Ratsuchenden innerhalb von 2 - 4 Wochen ein erster Termin angeboten werden.
Es gibt eine in Meschede, eine in Schmallenberg und eine in Brilon.
In Meschede: Steinstraße 12, Telefon: 0291/9021-131
In Schmallenberg: Oststraße 42, Telefon: 02972/2288
In Brilon: Gartenstraße 33, Telefon: 02961/2489
Man kann sich einfach telefonisch einen ersten Termin geben lassen, das geht ganz unbürokratisch, es müssen weder Anträge gestellt werden noch braucht man eine Überweisung oder die Gesundheitskarte.
Für Erstgespräche nehmen sich die Berater 1-1 ½ Stunden Zeit. Für therapeutische Termine mit Kindern werden 45-60 Minuten eingeplant.
Das Jugendamt erhält in der Regel keine Meldung, wer die Beratungsstelle in Anspruch nimmt. In Einzelfällen kann es aber sinnvoll sein, mit dem Jugendamt zusammenzuarbeiten.
Die Berater/innen bieten auch Sprechstunden in einigen Kindergärten und Grundschulen an. Und zwar nicht nur in Meschede, Schmallenberg und Brilon, sondern auch in Eslohe, Bestwig, Marsberg, Bruchhausen, Winterberg, Medebach und Hallenberg.
Näheres kann man in den Beratungsstellen telefonisch erfragen.
Außerdem besteht die Möglichkeit, sich online beraten zu lassen unter: www.eb-meschede.de .
Man kann nicht gezwungen werden die Beratung in Anspruch zu nehmen. Die Beratung erfolgt auf freiwilliger Basis. Auch die Inanspruchnahme verpflichtet zu nichts. Man kann so oft Termine dort wahrnehmen, wie man es selbst braucht und wie man es mit dem Berater vereinbart hat.